Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Ausschließliche Geltung
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Bestellers unter Hinweis aus seine Geschäfts-, bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. Angebot und Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen, Preislisten, Rundschreiben usw. etwa enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unsere schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist.
3. Preise
Maßgebend sind unsere jeweils am Liefertag geltenden Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Steuerabgaben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Festpreise bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung bzw. Ausführung der Leistung die in DM umgerechneten Preise unserer Vorlieferanten oder unserer Herstellkosten, Frachtkosten, öffentliche Abgaben, Löhne usw. durch die unsere Lieferungen oder Leistungen unmittelbar oder mittelbar betroffen werden, sind wir auch im Falle von Festpreisvereinbarungen berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart wurde, ab Werk ohne Verpackungskosten, ausschließlich Rücknahme-, und Entsorgungskosten für Verpackungsmaterial.
4. Liefer- und Leistungszeit
Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt sind. Die Lieferfrist läuft nicht während der Dauer von höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Personalmangel, Behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
5. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterungen der Ware geht mit der Absendung der Ware oder Ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten auf den Besteller über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist für den Versand eine besondere Weisung des Bestellers abzuwarten, geht die Gefahr auf diesen mit der Anzeige der Versandbereitschaft über. Wir empfehlen unseren Abnehmern, eine Transportversicherung abzuschließen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zu dem Besteller zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welschem Rechtsgrund, vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. Saldenforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht im Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage.
7. Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, oder wird innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz oder bessern nach. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen die Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehenden Ansprüche. Gebrauchte Ware verkaufen wir unter Ausschluss von Gewährleistungen d.h., der Besteller hat nicht das Recht den geleisteten Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzufordern und / oder weitergehenden Schadenersatz zu fordern. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in den Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Festlegung des Mangels befinden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung selbst Reparaturen an den Liefergegenständen durchzuführen. Stimmen wir im Einzelfall einer derartigen Reparatur durch den Besteller zu, teilen wir dem Besteller gleichzeitig schriftlich oder fernschriftlich mit, in welcher Höhe wir pauschal Reparaturkosten übernehmen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist für Hydraulikzylinder beträgt 24 Monate, bei Benutzung des Liefergegenstandes im 2-Schichtbetrieb 12 Monate, 3-Schichtbetrieb 6 Monate. Für andere Produktgruppen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, bei Benutzung des Liefergegenstandes im Mehrschichtbetrieb 3 Monate. Der Besteller ist ggf. dafür beweispflichtig, dass er den Liefergegenstand nicht im Mehrschichtbetrieb eingesetzt hat. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Inbetriebnahme der Ware durch den Besteller. Sie endet jedoch spätestens 9 Monate nach Gefahrenübergang. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus einem der nachfolgenden Gründe entstanden sind: nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder unsachgemäße Behandlung – insbesondere durch übermäßige Beanspruchung – oder ungeeignete Betriebsmittel. Wird uns die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung schuldhaft unmöglich oder hat uns der Besteller bei Verzug vergeblich eine angemessene Nachfrist für die Nachbesserung bzw. Neulieferung gesetzt, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für durchgeführte Nachbesserungsarbeiten oder nachgelieferten Ersatzlieferungen haften wir nur bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist der ursprünglichen Lieferung. Wir sind zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden bei Fehlern von zugesicherten Eigenschaften sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn wir oder sie hätten den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
8. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, soweit es sich um Warenlieferung handelt. Service- bzw. sonstige Dienstleistungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Der Besteller ist zum Skontoabzug nicht berechtigt, solange noch ältere fällige Rechnungen offen sind. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber. Die Annahme von Wechseln bedarf in jedem Einzelfall unserer vorherigen Zustimmung, wobei wir uns vorbehalten, spezielle Wechselbedingungen zugrunde zu legen. Dies gilt auch, wenn uns der Besteller einen Scheck zur teilweisen oder völligen Abdeckung des Wechselbetrages zur Verfügung stellt. Diskont und Wechselspesen sind vom Besteller zu tragen und sofort zu entrichten. Gerät der Besteller in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zugestimmt haben, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
9. Rückkauf unserer Waren
Wir sind in Ausnahmefällen bereit, die von uns gelieferte Ware zurückzukaufen. Dies bedarf jedoch für jeden Einzelfall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Besteller ist daher nicht berechtigt, uns die gelieferte Ware ohne Vereinbarung zurückzusenden. Bei der Festsetzung des Rückkaufpreises nehmen wir unter Berücksichtigung der bei uns anfallenden Bearbeitungs- und Überprüfungskosten sowie des Zustandes der zurückgekauften Ware einen Abschlag vom ursprünglichen Rechnungswert vor, dessen Höhe wir für jeden Einzelfall gesondert festlegen.
10. EDV
Firmenbezogene Daten und Personen unserer Kunden sind, um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, über EDV gespeichert und werden so verarbeitet.
11. Schutzrechtsverwarnungen
Wenn Dritte dem Besteller gegenüber hinsichtlich des Liefergegenstandes die Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend machen, so ist dieser verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen oder Bestimmungen treten gesetzliche Vorschriften.
13. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus einem Liefergeschäft ergebenen vertraglichen oder außervertraglichen Verbindlichkeiten ist Rheinberg. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus getätigten Geschäften und damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen – auch im Mahnverfahren und im Urkunden – insbesondere Wechsel- und Scheckprozess – ist Rheinberg, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ein anderer Erfüllungsort und Gerichtsstand gegeben sind.
Fassung September 2003
Änderungen vorbehalten